Ihre Vorteile
Soziales Engagement
Jeder Auftrag sichert Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung
- Sie fördern somit die Inklusion in Mainfranken
- Sie handeln dabei sozial und ökologisch verantwortungsvoll
Einsparpotential
Sie haben die Möglichkeit, dass Sie für Ihr zu 100 % soziales Engagement, durch eine Auftragsplatzierung bei uns, 50 % der Lohnkosten als Anrechnung Ihrer Ausgleichsabgabe geltend machen können.
Was ist die Ausgleichsabgabe?
Alle Arbeitgeber sind verpflichtet auch schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Wird die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, ist eine Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt zu entrichten. Die Ausgleichsabgabe ist gestaffelt entsprechend der Betriebsgröße (Anzahl der Arbeitsplätze) und Beschäftigungsquote.
Von der zu zahlenden Ausgleichsabgabe können Aufträge von staatlich anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) in Höhe von 50 % der von den Beschäftigten mit Behinderung erbrachten Arbeitsleistung abgezogen werden (§ 223 SGB IX). Die Werkstätten weisen die abzugsfähige Arbeitsleistung auf der Rechnung gesondert aus.
Weitere Vorteile
Nutzen Sie unsere Erfahrung und Expertise von Ihrer Idee bis zum fertigen Produkt
Profitieren Sie von unserer Fachkompetenz in Handwerk und Industrie
Realisierung von fachübergreifenden Aufträgen
Nutzen Sie unsere langjährigen Geschäftsbeziehungen im Materialeinkauf und Disposition
Schaffung eines Inklusiven-Arbeitsplatzes
Oftmals ergibt sich durch eine Kooperation auch die Möglichkeit, Mitarbeiter der Werkstätten zu qualifizieren, um dann einen Arbeitsplatz in Ihrem Betrieb zu schaffen. Meist wird dies in Zusammenarbeit mit unserem Fachbereich „INklusiv! Gemeinsam arbeiten“ realisiert.
So ergibtsich eine wertvolle menschliche Bereicherung für alle Mitarbeitenden – in Ihrem Unternehmen und bei uns.